Gute Planung für jede Veranstaltung
Professionelle Planung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechts- und Gesetzeslage ist für die Umsetzung von Veranstaltungen unerlässlich.
Nachstehend finden Sie einige Rahmenbedingungen, die jedenfalls zu berücksichtigen sind:
Veranstaltungsrecht ist Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Jede Art von öffentlicher Veranstaltung muss bei der zuständigen Behörde angemeldet und genehmigt werden. In Wien ist das die MA36V. Musiknutzung im Zuge von Veranstaltung muss bei der AKM (Autoren, Komponisten, Musikverleger) angemeldet werden. Hierfür fallen je nach Veranstaltungsdauer und -umfang unterschiedlich hohe Gebühren an. Mit der Durchführung von Veranstaltungen sind Abgaben- und Gebührenbelastungen verbunden. Der Veranstalter/die Veranstalterin, sei es eine Einzelperson, eine Gesellschaft oder ein Verein, kann durch diese Tätigkeit steuerpflichtig bzw. abgabepflichtig werden.
Wenden Sie sich für die Abwicklung an die Wiener Veranstaltungsspezialisten! Details finden Sie unter dem Menüpunkt >> "Der Eventmarkt".
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